Behördlich zugelassener Ausbilder nach § 21 S.LSG
Heinz Kitzberger, MSc ist von der Salzburger Landesregierung gemäß § 21 Abs. 4 Salzburger Landessicherheitsgesetz als zugelassene Person anerkannt.
Er ist damit zur Vermittlung jener Kenntnisse zugelassen, die gemäß § 21 Abs. 2 S.LSG für die Ausbildung zum Halten gefährlicher Hunde erforderlich sind.
- Zulassungsbehörde: Salzburger Landesregierung
- Zulassung: gemäß § 21 Abs. 4 Salzburger Landessicherheitsgesetz
- Bescheiddatum: 25. Juni 2026
Gesetzliche Grundlage in Salzburg
Das Salzburger Landessicherheitsgesetz regelt die Anforderungen an die Haltung von Hunden und sieht für gefährliche Hunde besondere Voraussetzungen vor. Dazu gehört eine entsprechende Ausbildung bzw. Sachkunde. Die Vermittlung der dafür erforderlichen Kenntnisse erfolgt durch entsprechend zugelassene Personen.
Original-Gesetzestext anzeigen
Gemäß § 21 Abs. 4 Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG)…
Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) – Salzburger Landessicherheitsgesetz
Stand: Juli 2026