FAQ

Häufig gestellte Fragen (15 Antworten)

Wichtige Informationen zu den gesetzlichen Richtlinien in Österreich.

1. Wer benötigt einen Sachkundenachweis?

Seit 1. Juli 2026 müssen Personen, die neu einen Hund halten möchten und nicht unter eine gesetzliche Ausnahme fallen, grundsätzlich vor Aufnahme der Hundehaltung den vorgeschriebenen Theoriekurs absolvieren. Bei Hunden ab sechs Monaten ist zusätzlich innerhalb eines Jahres eine zweistündige Praxiseinheit vorgesehen. Bis 30. Juni 2027 gelten Übergangsbestimmungen für landesrechtliche Sachkundenachweise.

Die Anforderungen unterscheiden sich während der Übergangsfrist je nach Bundesland. Auf unseren Seiten für Salzburg, Kärnten und Oberösterreich finden Sie die jeweils angebotenen Kurse, Voraussetzungen und Termine. Bundesrechtliche Kurse sind grundsätzlich in jenem Bundesland zu absolvieren, in dem der Hund gehalten werden soll.

Ein nach den bundesrechtlichen Vorgaben absolvierter Sachkundenachweis gilt bundesweit. Der erforderliche Kurs ist jedoch grundsätzlich in jenem Bundesland zu absolvieren, in dem die Hundehaltung erfolgen soll. Für landesrechtliche Nachweise gelten bis 30. Juni 2027 Übergangsbestimmungen.

Die Dauer hängt vom jeweiligen Bundesland und Nachweis ab. Der bundesweite Sachkundenachweis umfasst mindestens 4 Stunden Theorie sowie eine 2-stündige Praxiseinheit. Der Salzburger Landessachkundenachweis umfasst derzeit 2 Stunden Theorie, der Oberösterreichische Landessachkundenachweis mindestens 6 Stunden inklusive Prüfung.

Zum Theoriekurs bringen Sie keinen Hund mit. Für die bundesrechtliche Praxiseinheit wird mit dem eigenen Hund gearbeitet. Diese ist vorgesehen, sobald der Hund mindestens sechs Monate alt ist.

Das hängt vom Bundesland und Kurs ab. Beim Salzburger Landessachkundenachweis ist die Teilnahme an der Theorie auch online möglich. Der aktuell angebotene Kärntner Theoriekurs findet in Präsenz statt. In Oberösterreich sind Sachkundekurse derzeit ausschließlich in Präsenz vorgesehen.

Die bundesrechtliche Praxiseinheit dauert 2 Stunden und wird mit dem eigenen Hund absolviert. Sie dient dazu, den sicheren und tierschutzgerechten Umgang mit dem Hund praktisch zu vermitteln. Termine, Kursorte und weitere Voraussetzungen finden Sie beim jeweiligen Bundesland.

Die Preise unterscheiden sich je nach Bundesland und Kurs. Der aktuelle Preis wird immer direkt beim jeweiligen Termin und auf der entsprechenden Bundeslandseite angezeigt. Theorie- und Praxiseinheiten können je nach Angebot separat gebucht und verrechnet werden.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie die für den jeweiligen Sachkundenachweis vorgesehene Teilnahmebestätigung. Bei Kursen mit vorgeschriebener Abschlussprüfung wird die Bestätigung nach erfolgreichem Abschluss ausgestellt.

Das hängt vom jeweiligen Sachkundenachweis ab. Beim Oberösterreichischen Landessachkundenachweis ist eine schriftliche Abschlussprüfung vorgeschrieben. Bei anderen angebotenen Kursen kann keine gesonderte Abschlussprüfung vorgesehen sein. Die konkreten Anforderungen finden Sie auf der jeweiligen Bundeslandseite.

Ja. Der bundesrechtliche Theoriekurs ist grundsätzlich sogar vor Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren. Die Praxiseinheit folgt mit dem eigenen Hund innerhalb der gesetzlichen Frist.

Wenn Sie einen gebuchten Termin krankheitsbedingt nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie uns bitte möglichst frühzeitig. Soweit möglich, wird die Teilnahme auf einen verfügbaren Ersatztermin verschoben.

Bitte kontaktieren Sie uns spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn, wenn Sie einen Termin verschieben müssen. Sofern ein geeigneter Ersatztermin verfügbar ist, kann die Buchung entsprechend umgebucht werden.

Bitte bringen Sie zu Präsenzterminen einen gültigen Lichtbildausweis mit. Für Praxiseinheiten ist zusätzlich der eigene Hund erforderlich. Sollten für einen bestimmten Kurs weitere Unterlagen notwendig sein, werden Sie darüber vorab in der Buchungsbestätigung informiert.

Die Kurse werden entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben von fachlich qualifizierten Vortragenden durchgeführt. Die tiermedizinischen Inhalte werden von einer Tierärztin vermittelt. Die hundefachlichen und praktischen Inhalte vermittelt Heinrich Kitzberger, MSc, tierschutzqualifizierter Hundetrainer. Die genaue Durchführung richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes.