Sachkundenachweis Tirol
Sachkundenachweis für Hundehalter in Tirol
Wer in Tirol erstmals einen Hund anmeldet, benötigt einen theoretischen Sachkundenachweis. Bis 30. Juni 2027 gilt für den theoretischen Teil die Tiroler Übergangsregelung. Zusätzlich ist eine praktische Einheit mit dem eigenen Hund vorgesehen. Hier finden Sie die derzeit geltenden Anforderungen und Informationen zu kommenden Kursen.
⚖ Rechtsgrundlage
Für die Theorie gilt in Tirol während der Übergangszeit bis 30. Juni 2027 weiterhin der Sachkundenachweis gemäß § 6a Abs. 9 Tiroler Landes-Polizeigesetz. Daneben gelten die bundesrechtlichen Vorgaben für den praktischen Teil.
Theorie und Praxis
- Theorie: drei Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten nach Tiroler Landesrecht während der Übergangszeit.
- Praxis: zwei Stunden mit dem eigenen Hund ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat.
👥 Für wen ist dieser Kurs geeignet?
Die theoretische Ausbildung betrifft insbesondere Personen, die in Tirol erstmals einen Hund anmelden. Ob ein vorhandener Nachweis anerkannt wird oder eine Ausnahme gilt, ist im Einzelfall zu prüfen.
📝Prüfungs-Info
Nach Absolvierung der theoretischen Ausbildung wird ein schriftlicher Sachkundenachweis ausgestellt. Informationen zum praktischen Teil und zur Teilnahmebestätigung erhalten Sie beim jeweiligen anerkannten Kursanbieter.
📚 Kursinhalte
- Bedürfnisse und Haltung des Hundes;
- Verhalten und Kommunikation;
- Gesundheit und Pflege;
- Erziehung und sicherer Umgang;
- Verantwortung im Alltag;
- rechtliche Rahmenbedingungen der Hundehaltung;