Sachkundenachweis Kärnten

Sachkundenachweis für Hundehalter in Kärnten

Heinrich Kitzberger, MSc ist vom Land Kärnten als Vortragender für den Bundessachkundenachweis für Hundehalter für Theorie- und Praxiseinheiten aufgenommen. Die Kurse werden entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der 2. Tierhaltungsverordnung durchgeführt.

⚖ Rechtsgrundlage

Der bundesweite Sachkundenachweis für Hundehalter ist in § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz in Verbindung mit § 2a der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt. Für Kärnten dürfen die Kurse ausschließlich durch Personen durchgeführt werden, die vom Land Kärnten auf der offiziellen Vortragendenliste geführt werden.

Theorie

Praxis

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