SACHKUNDENACHWEIS OBERÖSTERREICH

Wer in Oberösterreich einen Hund halten möchte, muss vor Beginn der Hundehaltung die erforderliche Sachkunde nachweisen. Grundlage ist § 4 Abs. 1 Oö. Hundehaltegesetz 2024. Die Sachkunde-Ausbildung umfasst mindestens sechs Stunden und wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

Die Ausbildung wird gemäß Oö. Hundehalteverordnung 2024 gemeinsam von einer zur Berufsausübung in Österreich berechtigten Tierärztin bzw. einem Tierarzt und einer fachkundigen Person durchgeführt.

Heinrich Kitzberger, MSc, ist Tierschutzqualifizierter Hundetrainer und erfüllt damit die in § 2 Abs. 2 Oö. Hundehalteverordnung 2024 vorgesehene Qualifikation als fachkundige Person.

Nach vollständiger Teilnahme und positiv bestandener schriftlicher Prüfung wird der gesetzlich vorgesehene Sachkundenachweis ausgestellt.

Hinweis für Halter großer Hunde: Zusätzlich zum Sachkundenachweis kann eine Alltagstauglichkeitsprüfung erforderlich sein. Als großer Hund gilt nach § 5 Oö. Hundehaltegesetz 2024 grundsätzlich ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein physiologisch unauffälliges Gewicht von mindestens 20 kg aufweist.