Sachkundenachweis Hund Ausnahmen erklärt

Sachkundenachweis Hund Ausnahmen erklärt

Wer nach Sachkundenachweis Hund Ausnahmen sucht, möchte meistens eine einfache Antwort auf eine konkrete Frage: Muss ich den neuen Sachkundenachweis wirklich machen, obwohl ich bereits Hundeerfahrung habe?

Seit 1. Juli 2026 gilt in Österreich grundsätzlich der neue Sachkundenachweis für Personen, die die Haltung eines Hundes aufnehmen möchten.

Bei Hunden besteht dieser grundsätzlich aus mindestens vier Stunden Theorie vor Aufnahme der Hundehaltung und einer zweistündigen Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von zwölf Monaten. Der Hund muss für den Praxisteil mindestens sechs Monate alt sein.

Aber: Nicht jeder muss diese Ausbildung neu absolvieren.

Die 2. Tierhaltungsverordnung enthält mehrere gesetzliche Ausnahmen. Besonders wichtig sind eine bereits bestehende Hundehaltung, bestimmte frühere Hundehaltungen, anerkannte Ausbildungen sowie verschiedene fachliche Qualifikationen.

Sachkundenachweis Hund Ausnahmen: Schnellcheck

Eine vollständige oder teilweise Ausnahme kann insbesondere bestehen, wenn:

  • Sie bereits einen auf Sie registrierten Hund halten.
  • Sie innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund mindestens zwei Jahre lang gehalten haben und dies über die Heimtierdatenbank nachweisen können.
  • Sie innerhalb der letzten sieben Jahre einen Hund mindestens zwei Jahre lang gehalten haben und zusätzlich eine anerkannte einschlägige Ausbildung oder Prüfung absolviert haben.
  • Sie zu einer ausdrücklich ausgenommenen Berufs- oder Personengruppe gehören.
  • Sie bis 30. Juni 2027 bereits einen entsprechenden landesrechtlichen Theorie- oder Praxisnachweis erworben haben.

Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die vorhandenen Nachweise. Allgemeine Hundeerfahrung allein reicht nicht automatisch.

Ausnahme 1: Ich halte bereits einen Hund

Eine der praktisch wichtigsten Ausnahmen betrifft Personen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eines weiteren Hundes bereits einen oder mehrere Hunde halten.

Die bestehende Hundehaltung muss durch eine Registrierung in einer Datenbank gemäß § 24a Tierschutzgesetz, insbesondere der Heimtierdatenbank, nachgewiesen werden können.

Beispiel

Sie halten bereits einen Hund, der ordnungsgemäß auf Sie registriert ist, und möchten einen zweiten Hund aufnehmen.

Dann sind Sie grundsätzlich von der verpflichtenden theoretischen und praktischen Sachkunde ausgenommen.

Wichtig ist dabei ein Detail:

Für diese Ausnahme schreibt die Verordnung keine vorherige Mindesthaltedauer von zwei Jahren vor. Die Zweijahresregel betrifft bestimmte frühere Hundehaltungen, nicht die aktuell bestehende Hundehaltung.

Muss ich für einen Zweithund einen neuen Sachkundenachweis machen?

Grundsätzlich nicht, wenn Sie bei Aufnahme des weiteren Hundes bereits einen registrierten Hund halten und dies entsprechend nachweisen können.

Sie müssen also nicht automatisch für jeden neu aufgenommenen Hund erneut vier Stunden Theorie und zwei Stunden Praxis absolvieren.

Weitere Informationen zur allgemeinen Regelung finden Sie hier:

Sachkundenachweis Hund Österreich 2026: Pflicht, Ablauf & Kosten

Ausnahme 2: Ich hatte innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund

Auch eine frühere Hundehaltung kann Sie von Theorie und Praxis befreien.

Dafür müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie halten zum Zeitpunkt der neuen Hundeaufnahme keinen Hund.
  2. Sie haben innerhalb der letzten zwei Jahre zumindest einen Hund gehalten.
  3. Diese frühere Haltung hat mindestens zwei Jahre gedauert.
  4. Die Hundehaltung kann über eine entsprechende Registrierung nachgewiesen werden.

Dabei kann der Beginn der früheren Hundehaltung durchaus länger als zwei Jahre zurückliegen.

Entscheidend ist, dass das Ende der früheren Haltung innerhalb der letzten zwei Jahre liegt und die Haltung insgesamt mindestens zwei Jahre gedauert hat.

Beispiel

Ihr früherer Hund ist im Oktober 2025 verstorben. Sie möchten im Oktober 2026 einen neuen Hund aufnehmen.

Wenn Sie den früheren Hund beispielsweise seit 2020 gehalten haben und die Haltung in der Heimtierdatenbank nachweisbar ist, sind Sie grundsätzlich von Theorie und Praxis ausgenommen.

Mein Hund ist vor mehr als zwei Jahren verstorben

Auch dann kann noch eine Ausnahme bestehen.

Für frühere Hundehaltungen innerhalb der letzten sieben Jahre gibt es eine zusätzliche Regelung.

Dafür muss:

  • die frühere Hundehaltung mindestens zwei Jahre gedauert haben,
  • die Haltung über die Heimtierdatenbank beziehungsweise eine entsprechende Registrierung nachweisbar sein und
  • zusätzlich eine einschlägige Ausbildung oder Prüfung positiv absolviert worden sein.

Allein eine mehrere Jahre zurückliegende Hundehaltung reicht in diesem Fall also nicht aus.

Ausnahme 3: Frühere Hundehaltung innerhalb von sieben Jahren plus Ausbildung

Diese Ausnahme ist beispielsweise interessant für jemanden, dessen letzter Hund vor vier oder fünf Jahren verstorben ist.

Wenn die frühere Haltung mindestens zwei Jahre gedauert hat und nachweisbar ist, kann zusätzlich eine anerkannte Ausbildung oder Prüfung dazu führen, dass weder Theorie noch Praxis neu absolviert werden müssen.

Als einschlägige Prüfungen werden in den offiziellen Informationen unter anderem genannt:

  • Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest des Österreichischen Kynologenverbands
  • entsprechende Prüfungen der Österreichischen Hundesport Union
  • entsprechende Prüfungen der Fédération Cynologique Internationale
  • Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde nach den Prüfungsordnungen der Landesjagdverbände
  • bestimmte Leistungsprüfungen des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands
  • Prüfung Hundealltagstauglichkeit des Österreichischen Berufsverbands der Hundetrainer und Verhaltensberater
  • Mensch-Hund-Team-Prüfung beziehungsweise BH-VT nach der Prüfungsordnung der DogAudit eGen

Wer einen anderen Ausbildungsnachweis besitzt, sollte prüfen, ob dieser die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Ich hatte früher einen Hund, aber keine Unterlagen mehr

Dann kann die Ausnahme scheitern.

Die frühere Hundehaltung muss nachgewiesen werden können.

Die offiziellen FAQ stellen ausdrücklich klar, dass Personen, die keinerlei Nachweise über ihre frühere Hundehaltung mehr haben, grundsätzlich den Sachkundenachweis absolvieren müssen.

Die Aussage „Ich hatte mein ganzes Leben Hunde“ genügt daher rechtlich nicht automatisch.

Wer eine frühere Hundehaltung geltend machen möchte, sollte möglichst früh kontrollieren, welche Daten in der Heimtierdatenbank vorhanden sind.

Zählt ein Familienhund aus meiner Kindheit?

Nicht automatisch.

Entscheidend ist nicht nur, dass Sie im selben Haushalt wie ein Hund gelebt haben.

Relevant ist, wer tatsächlich als Halter registriert war.

War der Familienhund beispielsweise auf Ihre Eltern registriert, kann diese Haltung nicht ohne Weiteres Ihnen persönlich zugerechnet werden.

Reicht allgemeine Hundeerfahrung?

Nein.

Auch langjährige praktische Erfahrung allein ist keine eigene gesetzliche Ausnahme.

Sie können beispielsweise regelmäßig Hunde betreuen, mit Hunden von Freunden spazieren gehen oder ehrenamtlich mit Hunden arbeiten und trotzdem zur Sachkunde verpflichtet sein.

Die Ausnahme muss sich aus einer der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen ergeben.

Welche Hundetrainer sind vom Sachkundenachweis befreit?

Mehrere fachlich qualifizierte Personengruppen sind ausdrücklich von der theoretischen und praktischen Sachkunde ausgenommen.

Dazu zählen unter anderem Personen mit dem Gütesiegel:

„Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ beziehungsweise „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“

Ebenfalls ausdrücklich genannt werden zertifizierte Trainerinnen und Trainer der DogAudit eGen.

Auch aktive Trainerinnen und Trainer folgender Organisationen gehören zu den ausgenommenen Personengruppen:

  • Österreichischer Kynologenverband
  • Österreichischer Jagdgebrauchshunde-Verband
  • Österreichische Hundesport Union

Wichtig ist jedoch:

Nicht jeder gewerblich tätige Hundetrainer ist allein aufgrund seiner Tätigkeit automatisch vom Sachkundenachweis befreit.

Entscheidend ist die in der Verordnung genannte Qualifikation beziehungsweise Zugehörigkeit.

Sind Leistungsrichter vom Sachkundenachweis befreit?

Ja, bestimmte aktive Leistungsrichterinnen und Leistungsrichter gehören ausdrücklich zu den ausgenommenen Personengruppen.

Genannt werden aktive Leistungsrichter des:

  • Österreichischen Kynologenverbands
  • Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands
  • Österreichischen Hundesport Union

Auch hier muss die entsprechende Qualifikation nachweisbar sein.

Sind Tierärzte vom Sachkundenachweis ausgenommen?

Ja.

Tierärztinnen und Tierärzte sind ausdrücklich von der Verpflichtung zur theoretischen und praktischen Sachkunde für Hunde ausgenommen.

Für die Aufnahme eines eigenen Hundes müssen sie daher nicht zusätzlich den allgemeinen bundesweiten Sachkundenachweis absolvieren.

Welche weiteren Fachpersonen sind ausgenommen?

Zu den weiteren ausdrücklich genannten Personengruppen gehören unter anderem:

  • Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“
  • Kontrollorgane nach der Tierschutz-Kontrollverordnung
  • Personen, die von einer Landesregierung zur Durchführung von Theoriekursen oder Praxiseinheiten beim Hund als geeignet namentlich veröffentlicht wurden

Diese Personen sollten ihre entsprechende Qualifikation beziehungsweise Veröffentlichung nachweisen können.

Was gilt für Diensthundeführer?

Auch Hundeführerinnen und Hundeführer von Diensthunden im Sinne der Diensthunde-Ausbildungsverordnung gehören zu den gesetzlich ausgenommenen Personengruppen.

Aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung müssen sie den allgemeinen Hunde-Sachkundenachweis nicht zusätzlich absolvieren.

Was gilt für Rettungshundeführer?

Auch bestimmte geprüfte Rettungshundeführer sind ausgenommen.

Die Verordnung nennt unter anderem geprüfte Hundeführer folgender Organisationen beziehungsweise Einheiten:

  • Österreichische Rettungshundebrigade
  • Österreichischer Rettungsdienst – Einsatzorganisation für Rettungshunde
  • Rettungshundestaffel des Arbeiter-Samariter-Bundes Österreich
  • Bundesverband Rettungshunde Österreich
  • Österreichische Hundewasserrettung
  • Suchhundestaffeln des Österreichischen Roten Kreuzes
  • Suchhundestaffel der Österreichischen Hundesport Union

Entscheidend ist die entsprechende geprüfte Qualifikation.

Was gilt bei Assistenzhunden?

Auch Personen, die eine Prüfung gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz absolviert haben, gehören zu den ausdrücklich genannten Ausnahmen.

Wer sich auf diese Ausnahme beruft, sollte den entsprechenden Prüfungsnachweis aufbewahren.

Übergangsregelung bis 30. Juni 2027

Zusätzlich zu den allgemeinen Ausnahmen gibt es eine wichtige Übergangsregelung für bereits bestehende landesrechtliche Sachkundenachweise.

Wer bis einschließlich 30. Juni 2027 aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung einen theoretischen Sachkundenachweis für Hunde erworben hat, ist hinsichtlich des neuen bundesweiten Theoriekurses ausgenommen.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass auch der Praxisteil entfällt.

Wurde nur eine landesrechtliche Theorie absolviert, ist grundsätzlich weiterhin die praktische Sachkunde erforderlich, sofern keine andere Ausnahme besteht.

Umgekehrt gilt:

Wer bis 30. Juni 2027 aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung einen entsprechenden praktischen Sachkundenachweis erlangt hat, ist hinsichtlich der bundesweiten Praxiseinheit ausgenommen.

Wenn ein früherer landesrechtlicher Nachweis sowohl Theorie als auch Praxis umfasst hat, können daher beide Teile bereits abgedeckt sein.

Beispiel: Alter Landessachkundenachweis mit nur Theorie

Eine Person hat vor dem 30. Juni 2027 einen landesrechtlich vorgesehenen theoretischen Sachkundenachweis absolviert.

Dann muss der neue bundesweite Theoriekurs grundsätzlich nicht nochmals absolviert werden.

Die zweistündige Praxiseinheit bleibt aber erforderlich, wenn nicht zusätzlich eine entsprechende praktische Sachkunde oder eine andere Ausnahme vorliegt.

Beispiel Salzburg

Für Salzburg besteht während der Übergangsfrist eine entsprechende landesrechtliche Regelung.

Wer bis 30. Juni 2027 die Salzburger Sachkunde für nicht gefährliche Hunde nach den dafür geltenden Bestimmungen absolviert, kann damit den bundesweiten Theorieteil abdecken.

Sofern keine andere Ausnahme besteht, ist anschließend noch die praktische Sachkunde mit dem eigenen Hund erforderlich.

Sachkundenachweis Salzburg 2026: Kosten, Ablauf & Termine

Beispiel Oberösterreich

Auch in Oberösterreich gibt es eine Übergangsregelung.

Ein bis 30. Juni 2027 erworbener allgemeiner Sachkundenachweis nach dem Oö. Hundehaltegesetz kann hinsichtlich des bundesweiten Theorieteils berücksichtigt werden.

Auch ein entsprechender landesrechtlicher praktischer Nachweis kann die neue bundesweite Praxiseinheit ersetzen, wenn die Voraussetzungen der Übergangsregelung erfüllt sind.

Sachkundenachweis Oberösterreich 2026: Ablauf & Termine

Ich übernehme einen Hund aus dem Tierheim: Bin ich ausgenommen?

Nicht allein deshalb.

Für die Sachkundepflicht ist grundsätzlich nicht entscheidend, ob der Hund:

  • vom Züchter stammt,
  • aus einem Tierheim kommt,
  • aus dem Ausland übernommen wird oder
  • von einer Privatperson übernommen wird.

Entscheidend ist, ob die neue Halterin beziehungsweise der neue Halter unter eine gesetzliche Ausnahme fällt.

Wer vorher keinen Hund gehalten hat und keine andere Ausnahme erfüllt, benötigt daher grundsätzlich auch bei einem Tierheimhund den Sachkundenachweis.

Der Hund hat mit seinem Vorbesitzer bereits die Praxis absolviert

Das befreit den neuen Halter nicht automatisch.

Die offizielle Bundes-FAQ beantwortet diesen Fall ausdrücklich:

Wurde die Praxiseinheit bereits mit dem bisherigen Halter absolviert, muss der neue Halter sie grundsätzlich trotzdem mit dem Hund absolvieren, sofern er nicht selbst unter eine gesetzliche Ausnahme fällt.

Die praktische Sachkunde bezieht sich damit auf das jeweilige Mensch-Hund-Team.

Mein Partner hat einen Sachkundenachweis – bin ich damit ebenfalls befreit?

Nicht automatisch.

Die Ausnahme richtet sich nach der jeweiligen Person und deren Voraussetzungen.

Wenn beispielsweise nur Ihr Partner eine frühere registrierte Hundehaltung oder eine entsprechende fachliche Qualifikation nachweisen kann, bedeutet das nicht automatisch, dass dieselbe Ausnahme auch für Sie gilt.

Wer als neuer Hundehalter auftreten soll, sollte daher die eigenen Voraussetzungen prüfen.

Wie weise ich eine Ausnahme nach?

Je nach Ausnahme können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Registrierung in der Heimtierdatenbank
  • Nachweis über Dauer und Zeitraum einer früheren Hundehaltung
  • Prüfungszeugnisse
  • Ausbildungsbestätigungen
  • Nachweis einer Trainerqualifikation
  • Nachweis als Leistungsrichter
  • Berufsqualifikation als Tierärztin oder Tierarzt
  • Nachweis als Dienst- oder Rettungshundeführer
  • landesrechtliche Sachkundenachweise

Die entsprechenden Unterlagen sollten sorgfältig aufbewahrt werden.

Muss ich Theorie und Praxis machen, wenn keine Ausnahme gilt?

Ja.

Wenn keine gesetzliche Ausnahme vorliegt, besteht der bundesweite Sachkundenachweis für Hunde grundsätzlich aus:

mindestens vier Unterrichtseinheiten Theorie zu jeweils 60 Minuten vor Aufnahme der Hundehaltung

und

zwei Unterrichtseinheiten Praxis zu jeweils 60 Minuten mit dem eigenen Hund innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme der Hundehaltung.

Der Hund muss bei der Praxiseinheit mindestens sechs Monate alt sein.

Ablauf des Sachkundenachweises: Theorie und Praxis

Sachkundenachweis Hund Ausnahmen im Überblick

Die wichtigsten Fälle lassen sich vereinfacht so zusammenfassen:

Sie halten bereits einen registrierten Hund

Grundsätzlich Ausnahme von Theorie und Praxis.

Sie hatten innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund

Grundsätzlich Ausnahme, wenn die frühere Haltung mindestens zwei Jahre gedauert hat und nachweisbar ist.

Der letzte Hund liegt mehr als zwei, aber höchstens sieben Jahre zurück

Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die frühere Haltung mindestens zwei Jahre gedauert hat, nachweisbar ist und zusätzlich eine anerkannte einschlägige Ausbildung oder Prüfung positiv absolviert wurde.

Sie gehören zu einer ausdrücklich genannten Fachgruppe

Bestimmte Hundetrainer, Tierärzte, Trainer, Leistungsrichter, Dienst- und Rettungshundeführer sowie weitere qualifizierte Personengruppen sind ausgenommen.

Sie haben bereits einen landesrechtlichen Sachkundenachweis

Bis 30. Juni 2027 können landesrechtlich erworbene Theorie- beziehungsweise Praxisnachweise den entsprechenden Teil des neuen bundesweiten Sachkundenachweises ersetzen.

Bin ich vom Sachkundenachweis befreit? 7 Fragen zum Selbstcheck

Prüfen Sie vor einer Kursbuchung:

  1. Halte ich aktuell bereits einen auf mich registrierten Hund?
  2. Wann endete meine letzte Hundehaltung?
  3. Wie lange dauerte diese Hundehaltung?
  4. Kann ich sie über die Heimtierdatenbank nachweisen?
  5. Habe ich eine einschlägige Ausbildung oder Prüfung absolviert?
  6. Gehöre ich zu einer ausdrücklich genannten Berufs- oder Personengruppe?
  7. Habe ich bereits einen landesrechtlichen Theorie- oder Praxisnachweis?

Wenn keine Ausnahme zutrifft, sollte der theoretische Sachkundenachweis rechtzeitig vor Aufnahme des neuen Hundes absolviert werden.

Aktuelle Sachkundenachweis-Termine

Wenn keine Ausnahme auf Sie zutrifft, finden Sie bei Sachkundenachweis-Hunde.at aktuelle Kurse und Informationen für mehrere österreichische Bundesländer.

Aktuell finden Sie Angebote für:

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  • Kärnten
  • Oberösterreich

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Wer einen Hund neu aufnehmen möchte, sollte eine mögliche Ausnahme frühzeitig prüfen. So lässt sich rechtzeitig klären, ob ein Kurs notwendig ist oder ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung bereits erfüllt sind.