Sachkundenachweis Kärnten
Sachkundenachweis für Hundehalter in Kärnten
Heinrich Kitzberger, MSc ist vom Land Kärnten als Vortragender für den Bundessachkundenachweis für Hundehalter für Theorie- und Praxiseinheiten aufgenommen. Die Kurse werden entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der 2. Tierhaltungsverordnung durchgeführt.
⚖ Rechtsgrundlage
Der bundesweite Sachkundenachweis für Hundehalter ist in § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz in Verbindung mit § 2a der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt. Für Kärnten dürfen die Kurse ausschließlich durch Personen durchgeführt werden, die vom Land Kärnten auf der offiziellen Vortragendenliste geführt werden.
Theorie
- 4 Stunden Präsenzunterricht
- durchgehende Anwesenheit erforderlich
- keine Hunde beim Theoriekurs
- offizielle Kursunterlagen
- Teilnahmebestätigung nach Abschluss
Praxis
- 2 Stunden mit dem eigenen Hund ab dem vollendeten 6. Lebensmonat
- Praxistraining in Präsenz
- Identitätskontrolle der Teilnehmer
- Chipnummer des Hundes wird ausgelesen
- Offizielle Teilnahmebestätigung
- Die zweistündige Praxiseinheit wird separat gebucht. Termine und Preise werden gesondert angeboten
Nächster Termin in Villach
- Freitag, 9. Oktober 2026
- 17:00–21:00 Uhr
- € 89,- pro Person
- 📍 Villach
- ⏱ 4 Stunden Theorie in Präsenz
- 👥 Maximal 30 Teilnehmer
- 🐕 Keine Hunde beim Theoriekurs
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